Mit Strafbefehl vom 27. Oktober 2014 verurteilte die Staatsanwältin B.________ wegen Vergehens gegen das Waffengesetz zu während zwei Jahren bedingt vollziehbaren 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit; ausserdem verfügt sie die Einziehung und die Vernichtung des Schlagstockes (act. 10‘000). Mit Anklageschrift vom gleichen Tag überwies die Staatsanwältin A.________ wegen schwerer, eventuell leichter Körperverletzung, Drohung, Nötigung und Strassenverkehrsdelikten dem Polizeirichter des Seebezirks (act. 10‘015).