Am gleichen Tag reichte A.________ Strafklage ein wegen schwerer Körperverletzung (act. 2024). Am 21. Juni 2013 reichte er zudem Strafklage wegen Tätlichkeiten, Beschimpfungen und Nötigung ein (act. 2026). B.________ seinerseits reichte am 15. Juni 2013 Strafklage wegen schwerer Körperverletzung und Drohung ein (act. 2027). Die beiden Kontrahenten sowie Zeugen wurden von der Polizei (act. 2005 ff.) und von der Staatsanwältin (act. 3000 ff.) einvernommen.