Bern gefahren, ohne jemanden zu informieren. Er sei auch ein zweites Mal weggegangen, ohne die Beschuldigte zu informieren; daraufhin habe diese ihn in den Keller gesperrt. Er sei in den Keller gesperrt worden, wenn er ausgerastet sei und sich unangenehm verhalten habe. Der Beschwerdeführer habe nie die Nacht im Keller verbringen müssen, sondern nur ein paar Stunden. Manchmal habe er gar nicht mehr aus dem Keller gewollt (act. 2012 f.). Die von der Polizei einvernommene Mitarbeiterin der Pflegfamilie sagte aus, ihrer Erinnerung zufolge sei der Beschwerdeführer nur ein Mal und zwar Mitte Oktober 2013 im Aufenthaltsraum eingesperrt gewesen;