vgl. auch act. 2013). Die von der Polizei einvernommene Mitarbeiterin der Pflegefamilie bezeichnet diesen Raum als Party-/Aufenthaltsraum, in dem die Kinder fernsehen und Geburtstage feiern konnten (act. 2017). Diese Aussagen werden durch das Fotodossier (act. 2018) weitgehend bestÃĪtigt. Es handelt sich folglich nicht um einen Keller im eigentlichen Sinn, so dass zum vornherein nicht von einer Einsperrung in einem Keller die Rede sein kann.