Die Schwester des Beschwerdeführers, die zu dieser Zeit ebenfalls in der Pflegefamilie untergebracht war, sagte aus, am fraglichen Nachmittag nach der Ohrfeige habe F.________ versucht, den Beschwerdeführer zu beruhigen; als dies nicht gelungen sei, habe jener den Beschwerdeführer gepackt und in den Aufenthaltsraum getragen; der Beschwerdeführer habe sich gewehrt (act. 2013).