Der Beschwerdeführer sei wütend geblieben, habe Sachen um sich geschmissen und schlussendlich die Türe zugeschmissen, so dass er (F.________) sich an seinem Finger verletzt habe. Er sei zum Beschwerdeführer zurück in den Raum gegangen, habe ihn an dessen Jacke gepackt und diesen am Hals ein wenig hochgezogen; dabei habe sich der Beschwerdeführer wahrscheinlich ein bisschen an der Lippe verletzt (act. 2008). Die Schwester des Beschwerdeführers, die zu dieser Zeit ebenfalls in der Pflegefamilie untergebracht war, sagte aus, am fraglichen Nachmittag nach der Ohrfeige habe F.________ versucht, den Beschwerdeführer zu beruhigen;