Gemäss der Aussage der Beschuldigten handelte es sich dabei um die einzige Ohrfeige, die sie dem Beschwerdeführer während dessen rund 12-jährigen Aufenthalt in der Pflegefamilie verpasst hatte (act. 2004). Der von der Polizei einvernommene F.________, der ebenfalls in der Pflegefamilie untergebracht war, sagte aus, die Beklagte sei eine liebenswerte Person und er habe sie noch nie gewalttätig erlebt (act. 2008). Gemäss dem Berichtsrapport vom 17. November 2013 Kantonsgericht KG Seite 5 von 8