Konkret bedeute dies, dass der geringfügige und folgenlose Angriff auf den Körper oder die Gesundheit eines Kindes durch die Eltern nicht strafbar ist. So sei eine Ohrfeige oder ein Klaps auf den Po – ohne weitere Folgen – trotz Tätlichkeit eine vom Gesetz tolerierte erzieherische Massnahme. Erst wenn Eltern wiederholt, gewohnheitsmässig oder systematisch Schläge verabreichen, müsse der Staat eingreifen. Dieses „Erziehungsrecht“ stehe nur den Eltern, nicht aber Lehrpersonen zu (Peter Hofmann, Ist die Ohrfeige der Eltern strafbar?, in Bildung Schweiz, 4/2014, S. 17).