Die Staatsanwaltschaft hat auf eine Stellungnahme verzichtet. C.________ wurde mit Blick auf den Verfahrensausgang nicht zur Stellungnahme eingeladen. Erwägungen 1. a) Gegen die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft kann bei der Strafkammer innert 10 Tagen Beschwerde eingereicht werden (Art. 20 Abs. 1 Bst. a, 322 Abs. 2, 393 Abs. 1 Bst. a StPO, Art. 85 Abs. 1 JG). Die angefochtene Verfügung wurde dem Anwalt des Beschwerdeführers am 10. September 2014 zugestellt. Die am 22. September 2014 der Post übergebene Beschwerdeschrift wurde somit unter Berücksichtigung der gesetzlichen Fristverlängerung nach Art. 90 Abs. 2 StPO rechtzeitig eingereicht.