Am 16. November 2013 meldete der zuständige Arzt der Kindernotfallabteilung des Inselspitals Bern der bernischen Kantonspolizei, B.________, Mutter des A.________, habe bei ihm vorgesprochen und angegeben, ihr Sohn sei von der Pflegemutter misshandelt worden (act. 2024 und 2037). A.________ wurde am 19. November 2013 durch die Kantonspolizei audiovisuell einvernommen. Am gleichen Tag stellten B.________ und A.________ Strafantrag gegen C.________ wegen Kindsmisshandlung, Tätlichkeiten, Körperverletzung, evtl. Nötigung und Freiheitsberaubung (act. 2030). In der Folge wurden C.________ als beschuldigte Person und 3 weitere Personen als Auskunftspersonen einvernommen.