b) Im vorliegenden Fall teilte der Präsident des Wirtschaftsstrafgerichts in der Sitzung vom 19. September 2011 unter Vorfragen mit, dass die im Zusammenhang mit dem gegen D.________ geführten Strafverfahren dem Staat Freiburg auferlegt werden. Die Staatsanwaltschaft war an dieser Sitzung anwesend. Im Urteil vom 20. September 2011 wird ebenfalls ausgeführt, dass die Gerichtskosten dem Staat Freiburg auferlegt werden. Dieses Urteil wurde der Staatanwaltschaft am 22. Dezember 2011 zugestellt (Doss. 4, act.