Gemäss dem Protokoll der Sitzung vom 19. September 2011 nahm das Wirtschaftsstrafgericht davon Kenntnis, dass D.________ am 5. Juni 2011 gestorben ist. Es stellte fest, das gegen diesen gerichtete Verfahren sei hinfällig geworden (Doss. 4, act. 13365). Gemäss diesem Sitzungsprotokoll und den Erwägungen des Entscheids des Wirtschaftsgerichts vom 20. September 2011 zur Prozessgeschichte wurden die "entsprechenden Gerichtskosten" dem Staat Freiburg überbunden (Doss. 4, act. 13394). B. Am 29. Dezember 2011 liess der amtliche Anwalt von D.________ dem Präsidenten des Wirtschaftsstrafgerichts seine Kostenliste zwecks Festsetzung der Entschädigung zukommen (Doss. 4.1, act. 13454).