A. Im Rahmen eines gegen D.________ geführten Strafverfahrens bezeichnete der Präsident der Strafkammer Rechtsanwalt Patrik Gruber als amtlichen (notwendigen) Verteidiger des ersteren (Doss. 1, act. 7006). Am 3. Juni 2008 überwies der Untersuchungsrichter D.________ wegen mehrfacher qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung, mehrfacher Misswirtschaft, mehrfacher Bevorzugung eines Gläubigers, mehrfacher Erschleichung einer falschen Beurkundung, Urkundenfälschung und eventuell falscher Anschuldigung an das Wirtschaftsstrafgericht (Doss. 1, act. 10046).