II. Das Gesuch von B.________ wird gutgeheissen und ihm für das Beschwerdeverfahren die vollständige unentgeltliche Rechtspflege gewährt, unter Beiordnung von Rechtsanwalt Theo Studer als amtlicher Rechtsbeistand. Die angemessene Pauschalentschädigung von Rechtsanwalt Theo Studer als amtlicher Rechtsbeistand von B.________ wird auf CHF 714.45, inkl. MwSt. zu CHF 52.95 festgesetzt. III. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden auf CHF 600.- festgesetzt und den Parteien je hälftig auferlegt, unter Vorbehalt der B.________ gewährten vollständigen unentgeltlichen Rechtspflege.