Am 3. November 2016 wandte sich F.________, Grossmutter väterlicherseits, an das Friedensgericht und stellte ihm diverse Fragen zum Besuchsrecht (act. 106 f.). Am 17. November 2016 schrieb sie ihm nochmals („Hilferuf: so kann es nicht mehr weiter gehen“, act. 108 bis 112). Sie bat jeweils, ihre Eingabe vertraulich zu behandeln (act. 107, 112). Am 6. Dezember 2016 erging der angefochtene Entscheid, welcher zwar mit Schreiben vom 16. Dezember 2016, jedoch bereits am 15. Dezember 2016 samt Kopie des Protokolls der Sitzung vom 22. September 2016 und der Schreiben von F.________ an die Parteien verschickt wurde (act.