Dieses Besuchsrecht findet in Begleitung eines Familienmitgliedes des Vaters statt. Dieser und seine Familie entscheiden selbständig über das Programm mit C.________. Der Mutter ist es unter Anordnung einer Busse gestützt auf Art. 292 StGB untersagt, eines ihrer Familienmitglieder mit der Teilnahme an den Besuchen zu beauftragen. Einer allfälligen Beschwerde wurde die aufschiebende Wirkung entzogen. Kantonsgericht KG Seite 3 von 7