e) Nachdem es von den Kindseltern einen Bericht über die Entwicklung der Situation verlangt und sie am 22. September 2016 angehört hatte, nahm das Friedensgericht mit Entscheid vom 6. Dezember 2016 eine Neuregelung des Besuchsrechts vor. Es bestimmte namentlich das Recht auf persönlichen Verkehr des Vaters an Weihnachten 2016, Neujahr 2016 und ab Januar 2017. Ab diesem Zeitpunkt soll das Besuchsrecht alle 14 Tage am Samstag von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr stattfinden, wobei der Vater seine Tochter um 10.00 Uhr am Wohnsitz der Mutter abholt und sie um 18.00 Uhr dorthin zurückbringt. Dieses Besuchsrecht findet in Begleitung eines Familienmitgliedes des Vaters statt.