c) Am 12. Oktober 2015 liess die Psychotherapeutin dem Friedensgericht des Seebezirks (in der Folge: das Friedensgericht) eine Meldung bezüglich eines allfälligen, durch den Vater verübten sexuellen Übergriffs auf seine Tochter zukommen. Aus der Meldung geht hervor, dass die Therapeutin von der Grossmutter mütterlicherseits aufgesucht und über die eventuellen Übergriffe informiert wurde. Am 13. Oktober 2015 leitete das Friedensgericht die Meldung der Staatsanwaltschaft weiter. Mit Nichtanhandnahmeverfügung vom 26. Februar 2016 stellte diese fest, dass der fragliche Straftatbestand eindeutig nicht erfüllt sei und der Sache somit keine weitere Folge zu geben sei.