A. a) B.________, geboren 1988, und A.________, geboren 1994, sind die nicht miteinander verheirateten Eltern von C.________, geboren 2012. Seit der Trennung des Paares im Herbst 2015 lebt das Kind bei seiner Mutter. B.________ und A.________ sind beide Inhaber der elterlichen Sorge über ihre Tochter.