Auf die Frage des Gerichts, wieviel er verdiene, wollte er nicht antworten, dies sei seine Privatsphäre (act. 51 ff.). An dieser Sitzung erklärte die Beiständin, es sei immer ein Kampf, die Rechnungen zu bezahlen. Beim letzten Mal habe der Beschwerdeführer sie nicht mehr als Beiständin haben wollen. Er habe selber ein Konto bei der Post eröffnet; es sei als Beiständin schwierig, an diese Konti zu kommen. Er scheine die Rechnungen selber bezahlt zu haben (act. 53). Am 3. Juli 2015 äusserte sich die Beiständin wie folgt: „Er hat mir damals gesagt, dass er selbständig werden und sparen wolle.