Der Beschwerdeführer begründet seine Beschwerde wie folgt: „Meine Erfahrung zeigt, dass ich unbedingt eine Unterstützung für die Einteilung meiner Finanzen brauche. Ich bitte Sie, mir die Unterstützung von Frau Weissleder weiterhin zu gewähren“. Kantonsgericht KG Seite 4 von 7 Damit setzt sich der Beschwerdeführer nicht mit der Begründung des Entscheides auseinander. Er zeigt nicht auf, inwiefern der angefochtene Entscheid falsch sein soll, bzw. weshalb er „unbedingt eine Unterstützung“ brauche. Mangels genügender Begründung ist deshalb auf die Beschwerde nicht einzutreten.