Am 19. Juni 2015 informierte die D.________ das Friedensgericht, dass die Zusammenarbeit mit A.________ nur noch ungenügend funktioniere und die gesetzten Ziele nicht erreicht werden konnten (act. 95). Am 3. Juli 2015 erfolgte eine Standortbestimmung am Friedensgericht; die Beiständin sowie die Vertreter der D.________ waren anwesend, A.________ erschien nicht (act. 99). In der Folge unterbreitete die D.________ dem Friedensgericht Vorschläge im Hinblick auf eine Neuevaluation Ende 2015 (act. 107).