Was die Verteilung der Gerichtskosten betrifft, kann festgestellt werden, dass das Gesuch um Beistandswechsel abgewiesen wurde, so dass dem Vater die diesbezüglichen Kosten aufzuerlegen waren. Das Gesuch um Erteilung der gemeinsamen elterlichen Sorge wurde zurückgezogen; die wenigen Kosten, die es verursacht hat, sind ebenfalls durch den Vater zu tragen. Das Friedensgericht musste sich jedoch nicht nur mit dem Beistandswechsel auseinandersetzen, sondern auch prüfen, ob das bestehende Besuchs- und Ferienrecht abzuändern war, bzw. ob allenfalls weitere Massnahmen angeordnet werden mussten.