Mit Entscheid vom 15. Juni 2016 wies das Gericht den Antrag auf Wechsel der Person der Beiständin ab. Es entschied zudem, dass weitere Abklärungen zum Besuchs- und Ferienrecht zu treffen seien. Es forderte die Eltern auf, sich zum Thema Drohungen gegenüber dem anderen Elternteil zu äussern. Diese kamen der Aufforderung mit Schreiben vom 17. August und 30. August 2016 nach. Zudem stellte der Vater einen Antrag auf gemeinsame elterliche Sorge, welcher er in der Folge wieder zurückzog, nachdem die Mutter in Erinnerung gerufen hatte, dass diese bereits seit 2006 besteht. C. Am 12. Oktober 2016 erliess das Friedensgericht folgenden Entscheid: