Mit Schreiben vom 7. Juni 2016 (Postaufgabe: 10. Juni 2016) nahm die Mutter Stellung und erklärte insbesondere, dass sie das Besuchsrecht des Vaters nicht grundsätzlich in Frage stelle („was ich aber nicht verstehen kann und will ist das Herr C.________ mich nach so langer Zeit nicht in Ruhe lassen kann. Immer und immer wieder versucht er mich du Schikanieren, mir zu Drohen oder gar körperliche Gewalt anzuwenden“). Das Friedensgericht hörte den Vater und die Beiständin am 15. Juni 2016 an. Dabei wurden sowohl der Beistandswechsel als auch das Besuchsrecht (u.a. die von der Mutter erwähnten Vorfälle [Autobahn, Foto mit der Pistole, Übermüdung des Kindes, usw.]) angesprochen.