Mit Entscheid vom 1. Juni 2016 wurde das Gesuch der Beiständin abgewiesen. Das Friedensgericht weitete zudem den Verhandlungsgegenstand der Anhörung vom 15. Juni 2016 auf den Themenbereich Besuchs- und Ferienrecht des Vaters aus. Die Mutter wurde aufgefordert, ihre schriftliche Stellungnahme einzureichen, wobei deren Inhalt aufzeigen solle, wie sie die Ausübung des Besuchs- und Ferienrechts durch den Vater wahrnehme, welche Vorwürfe konkret erhoben werden und auf welche Art und Weise aus ihrer Sicht einer Verbesserung erzielt werden könne.