Das gehe soweit, dass er in der Schule vermehrt Schwierigkeiten habe und sich nicht konzentrieren könne. Die Lehrpersonen würden die Aussagen der Mutter bestätigen. Der Vater gebe sich in Bezug auf die Aktivitäten an den Wochenenden sehr bedeckt; namentlich wisse das Jugendamt nicht, mit wem genau B.________ diese verbringe. Auch die neue Adresse des Vaters sei ihm nicht bekannt. Am 27. Mai 2016 teilte die Mutter dem Friedensgericht mit, dass sie an der Sitzung vom 15. Juni 2016 nicht teilnehmen werde. Sie erklärte zudem, dass sie das Besuchsrecht des Vaters nach wie vor in Frage stelle. Kantonsgericht KG Seite 3 von 6