Am 27. Mai 2016 beantragte die Beiständin, das Besuchsrecht und die telefonischen Kontakte zwischen Vater und Sohn seien bis zur Sitzung vom 15. Juni 2016 zu sistieren. Die Mutter hatte ihr ein Foto, das sie zum Muttertag erhalten hatte (B.________ posiert mit einer [Wasser-]Pistole), zukommen lassen, welches die Beiständin als nicht angebracht, sondern eher als schockierend und provozierend erachtete. Einmal mehr sei unklar, welchen Aktivitäten der Vater mit seinem Sohn nachgehe. Nach Aussagen der Mutter zeige B.________ nach den Vaterwochenenden ein unausgeglichenes Verhalten. Das gehe soweit, dass er in der Schule vermehrt Schwierigkeiten habe und sich nicht konzentrieren könne.