Die Mutter wurde am 10. März 2016 zur Stellungnahme zu beiden Schreiben aufgefordert. Sie tat dies mit Eingabe vom 16. März 2016 (Postaufgabe: 23. März 2016). Dabei stellte sie auch das Besuchsrecht des Vaters in Frage („Auch der Vorfall während einem Vaterwochenende hat mich zutiefst erschüttert als ich erfahren musste das Herr C.________ sich mit einem anderen Automobilist auf der Autobahn eine Verfolgungsjagd geliefert hat und B.________ hinten im Auto sass. Geendet hat das ganze nach Aussage von Herr C.________ so dass der unbekannte Mann sich in einem Waldstück vor B.________ und Herrn C.________ entblösste und seinen Penis zeigte.