f) Der hiesige Hof konnte sich an der Anhörung vom 23. Juli 2015 selbst von der fehlenden Krankheits- und Behandlungseinsicht des Beschwerdeführers überzeugen. Der Beschwerdeführer erweckte den starken Eindruck, dass er seine eigenen Vorstellungen für real halte, unabhängig davon, wie sich die Wirklichkeit präsentiert. Er scheint sich von einer Änderung der äusseren Umstände eine Verbesserung seiner Situation zu erhoffen, wobei sich bei ihm Frustration einstellt, sobald die Realität nicht seinen Vorstellungen entspricht und namentlich Drittpersonen nicht seinen Erwartungen entsprechend handeln.