Sie sei davon Kantonsgericht KG Seite 6 von 7 überzeugt, dass sich diese Situation wiederholen werde. Sie hätten es ja bereits probiert, aber einen Monat später sei er wieder im Stationären Behandlungszentrum gewesen. Der Beschwerdeführer benötige einen Ansprechpartner und eine gewisse Aufsicht, also einen geschützten Rahmen, beispielsweise betreutes Wohnen. Eine freie Wohngemeinschaft würde ihrer Ansicht nach nicht funktionieren, wie schliesslich bereits der freie Arbeitsplatz nicht geklappt habe. Der Beschwerdeführer brauche eine gewisse Führung, damit es jemand mitbekomme, wenn etwas schief gehe (Protokoll der Anhörung vom 23. Juli 2015, S. 6).