Der Beschwerdeführer zeige kaum Krankheits- sowie keine Behandlungseinsicht und habe kein Bewusstsein für die Auswirkungen seiner Krankheit (einschliesslich Diabetes) auf sein Leben sowie seine Beziehungen zu anderen Menschen. Die Gutachterin hält momentan konstante Spitalbehandlung in psychiatrischem Umfeld für notwendig, wofür sie das Stationäre Behandlungszentrum in Marsens als geeignete Institution erachtet.