Alkohol, er trinke keinen. Dort stehe der Schnaps nicht gerade auf dem Tisch, wenn man dort hingehe. Sein Vater habe ihm einmal Kleider nach Marsens gebracht und er habe gesehen, dass er stark „näb de Schueh“, an etwas am Herumüberlegen war. Seine neue Lehrstelle könne er entweder bei G.________, Heizungsinstallateur, oder bei der H.________ in I.________ machen (Protokoll der Anhörung vom 23. Juli 2015, S. 4). Der Beschwerdeführer bestand zudem darauf, letztes Mal an seinem Vater keine Gewalt angewendet zu haben und bei der Arbeit selbst Gewalt erlebt zu haben, nicht umgekehrt.