An der Anhörung vom 23. Juli 2015 vor dem hiesigen Hof erklärte der Beschwerdeführer insbesondere, zu Hause das Medikament Risperidon eingenommen und vor seiner Einweisung ungefähr sechs Halbliterbüchsen Bier pro Tag getrunken zu haben. Bevor er eingewiesen worden sei, habe er kein Cannabis geraucht, in der Vergangenheit jedoch schon. Das Verhältnis zu seinem Vater schwanke immer ein wenig. Er sei in der Vergangenheit nur ein einziges Mal handgreiflich geworden. Wenn sein Vater ihn wie ein Kind behandle, könne er das nicht akzeptieren. Was das Wohnen anbelange, könne er vorübergehend bei einem Kollegen wohnen, das würde sofort klappen.