der Beschwerdeführer keine Krankheits- und Behandlungseinsicht zeigt), d.h. ist das Verhältnismässigkeitsprinzip mit der fürsorgerischen Unterbringung gewahrt? 5. Weshalb ist die vorgeschlagene Institution geeignet? Das bei Dr. med. D.________ eingeholte und am 23. Juli 2015 von dieser verfasste Kurzgutachten entspricht diesen bundesgerichtlichen Anforderungen.