C. Gegen diesen Entscheid hat A.________ am 13. Juli 2015 Beschwerde an das Kantonsgericht erhoben. Am 23. Juli 2015 erstellte Dr. med. D.________ zuhanden des hiesigen Hofes ein Kurzgutachten über den Beschwerdeführer. Letzterer wurde am selben Tag im Beisein von Dr. med. E.________, und Dr. med. F.________, im Stationären Behandlungszentrum in Marsens vom hiesigen Hof angehört. Die Beiständin von A.________ hatte tags zuvor darüber orientiert, dass sie an der Anhörung nicht teilnehmen werde, da A.________ darauf verzichte. Erwägungen Kantonsgericht KG Seite 3 von 7