Der Arbeitgeber von A.________ sprach ihm gegenüber am 5. Mai 2015 unter Hinweis auf das geltende Alkoholverbot wegen mehrmaliger unentschuldigter Absenzen schriftlich eine Verwarnung aus. Die Beiständin von A.________ informierte das Friedensgericht des Seebezirks (nachfolgend: das Friedensgericht) am 6. Mai 2015 dahingehend, dass sich die Situation von A.________ verschlechtert habe. Mit Schreiben vom 2. Juni 2015 teilten die behandelnden Ärzte dem Friedensgericht mit, dass A.________ freiwillig im Behandlungszentrum verbleibe und in den kommenden Tagen der Austritt geplant sei.