B. Am 5. Mai 2014 stellte B.________ einen Antrag auf Errichtung einer Beistandschaft gemäss Art. 308 Abs. 2 ZGB zwecks Überwachung des persönlichen Verkehrs zwischen ihm und seinen Kindern (act. 1). An der Sitzung des Friedensgerichts vom 25. September 2014 wurden die Parteien dazu angehört. C. Am 22. April 2015 liess C.________ dem Friedensgericht eine E-Mail zukommen und teilte mit, dass er zu seinem Vater, B.________, nach Holland ziehen möchte (act. 37). Auf die E-Mail vom 22. April 2015 folgten rund 19 weitere E-Mails von ihm mit derselben Bitte (act. 38 ff.). An der Sitzung vom 28. Mai 2015 wurde C.________ vom Friedensgericht angehört (act. 95 ff.).