III. A.________ wird für das Beschwerdeverfahren die unentgeltliche Rechtspflege erteilt. IV. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden auf Fr. 1‘400.- (Gerichtsgebühr: Fr. 400.-, Auslagen: Fr. 1‘000.-) festgesetzt und A.________ auferlegt, unter Vorbehalt der unentgeltlichen Rechtspflege. V. Zustellung.