dem Hospice le Pré-aux-Bœufs in Sonvilier, durch problematischen Alkoholkonsum sowie durch ihre Verwahrlosungstendenz. Zudem bestehe das Risiko autoaggressiven Verhaltens wegen der psychischen Dekompensation. Die stationäre Behandlung der Beschwerdeführerin sei aufgrund der Ausführungen im Bericht vom 10. April 2015 sowie der Aussagen von Dr. G.________ zurzeit zur Stabilisation ihres Gesundheitszustandes unabdingbar. Ambulante Massnahmen seien derzeit ungenügend und demzufolge nicht geeignet, da bei einer Entlassung der Beschwerdeführerin aufgrund ihrer psychischen Störungen eine akute Selbstgefährdung bestehe.