Andere Personen, welche die Beschwerdeführerin unterstützten könnten, kenne er nicht. Seiner Meinung nach sei eine fürsorgerische Unterbringung in Marsens nicht zwingend nötig, wenn es der Beschwerdeführerin gut gehe. Er glaube aber, dass die Beschwerdeführerin auf eine Wohnform in einem geschützten, begleiteten Rahmen angewiesen sei. Wenn dieser Rahmen wegfalle, habe er Angst, dass sie überfordert sei. Er sei aber dazu bereit, in Freiburg ein Foyer zu suchen. Im Moment habe er jedoch mit keinen anderen Institutionen Kontakt. Eine Schwierigkeit sei, dass kaum jemand gefunden werden könne, der bereit sei, die Beschwerdeführerin aufzunehmen, wenn sie weiterhin derart Opposition mache.