in Freiburg sei nicht eingehalten worden, da die Beschwerdeführerin aus dem Pré-aux-Bœufs geflohen sei. Eine der momentanen Schwierigkeiten sei, dass die Beschwerdeführerin alleine bzw. mit ihrem Freund wohnen wolle, sie sei überhaupt nicht offen für irgendeine andere Lösung. Sie mache Opposition gegen alle Vorschläge, was es fast unmöglich mache, zu reagieren. Er kenne keine näheren Bezugspersonen der Beschwerdeführerin. Sie habe keinen Kontakt zu ihrer Familie, das lehne sie kategorisch ab. Andere Personen, welche die Beschwerdeführerin unterstützten könnten, kenne er nicht.