Schon damals sei mit dem Friedensgericht eine fürsorgerische Unterbringung in Marsens organisiert worden. Die Beschwerdeführerin habe dann fünf bis sechs Wochen in Freiburg auf der Strasse gewohnt, bevor sie nach Marsens kam. Danach habe es keine andere Lösung gegeben, als sie ins Pré-aux-Bœufs zu schicken. Sie sei dort noch heute angemeldet. Es hätten Versuche stattgefunden, sie in Freiburg unterzubringen, aber es sei klar, dass sie am Anfang nicht alleine wohnen solle, sondern in einem geschützten Rahmen. Es sei eine Anmeldung gemacht worden im Applico in Plaffeien und es habe eine Besichtigung stattgefunden, aber die Beschwerdeführerin wolle nicht hingehen. Ein Termin im Foyer St-Joseph