Aus Marsens hingegen sei sie nie geflohen. Bei einer Rückkehr ins Heim müsse sie weiterhin psychiatrisch behandelt werden, was aber ambulant möglich sei. Wenn es jemandem gelinge, eine Bindung zu ihr herzustellen, sollte es gehen. Alleine in einem Studio zu wohnen, sei für die Beschwerdeführerin nicht möglich. Sie wolle mit ihrem Freund und dessen Mutter leben, letztere hätten aber jeglichen Kontakt abgebrochen. Aus ihrer Sicht könne die Beschwerdeführerin Marsens verlassen und ins Heim zurückkehren, aber sie wolle das nicht. Momentan werde versucht, sie in anderen Heimen einzuschreiben.