Sie lebe in der Zukunft. Vor der Unterbringung sei sie bei ihrem Freund gewesen. Sie wolle wieder alleine wohnen in Freiburg, in einem Studio oder so. Sie sei sich sicher, dass das gehen würde. Sie würde sich Beschäftigung suchen. Sie habe Kontakt mit der Mutter ihres Freundes, welche sie unterstützen könne. Er sei nicht ihr Ex-Freund. Mit ambulanten Behandlungsmassnahmen wäre sie einverstanden. Auf die Frage von Dr. med. E.________, ob sie bereit dazu wäre, ins Heim zurückzukehren, antwortete die Beschwerdeführerin mit Nein. Sie akzeptiere nicht, dass man sie in ein Heim schicken wolle. Ihr Beistand wolle sie nur versorgt haben und ihr das Leben schwer machen. Er habe ihr alles zerstört.