Am 27. April 2015 wurde die Beschwerdeführerin im Beisein von Berufsbeistand H.________ und Dr. med. E.________, C.________, im stationären Behandlungszentrum Marsens vom hiesigen Hof angehört. Sie gab zu Protokoll, es gehe ihr gut, aber sie wolle „hier raus“. Sie verstehe nicht, warum sie in Marsens untergebracht worden sei. Sie sei vom Heim nur abgehauen, weil es ihr dort oben nicht gefalle. Sie gehöre nach Freiburg. Sie konsumiere keinen Alkohol mehr, auch nicht, wenn sie draussen sei. Sie sei ja nicht mehr draussen. Wenn sie draussen sei, trinke sie ein Glas oder so, das mache nicht viel. In der Vergangenheit sei es mehr gewesen. Sie lebe in der Zukunft.