durch den übermässigen Alkoholkonsum Risiken eingehen, die ihr Überleben gefährden. Eine dauerhafte Unterbringung scheine unabdingbar, da die Beschwerdeführerin von sich aus nicht fähig sei, sich an Termine zu halten und sich um ihre körperliche Gesundheit zu kümmern. Manchmal sei die Beschwerdeführerin freiwillig in Behandlung gegangen. Ihre psychischen Belastungen bewirkten aber, dass sie nicht in der Lage sei, sich selber als krank oder behindert zu erleben, ausser wenn es zu akuten Krisen komme. Darum sei eine ambulatorische Betreuung ungenügend und die Gefahr für ihre Gesundheit zu gravierend.