Dr. med. L.________ erstellte am 27. April 2015 zuhanden des hiesigen Hofes ein Gutachten über die Beschwerdeführerin, aus welchem hervorgeht, dass diese an einer leichten geistigen Behinderung, an einer Alkoholabhängigkeit und an depressiven Episoden leidet, welche einem psychischen Leiden entsprechen. Die Alkoholabhängigkeit bedrohe kurz- und langfristig ihre Gesundheit. Sie streite den übermässigen, regelmässigen Alkoholkonsum ab, habe doch jedes Mal unter Alkoholeinfluss gestanden, wenn sie im Spital aufgenommen wurde. Da ihr, zum Teil wegen der geistigen Behinderung, die Einsicht fehle, wie gefährdet sie ist, unternehme sie selbst nichts, um die Gefahr zu verhindern.