J.________ und K.________ antworteten mit Schreiben vom 18. April 2015 folgendermassen: „Auf Ihren Brief antworte ich mit nein. Zwei Jahre bin ich nicht mehr mit A.________ zusammen und ich habe schon längere Zeit eine Freundin! Auch meine Mutter will die Verantwortung nicht übernehmen.“ D. Gegen den Entscheid des Friedensgerichts vom 13. April 2015 erhob A.________ am 16. April 2015 Beschwerde an das Kantonsgericht.