Danach sei sie während einer ersten Zeit per fürsorgerischer Unterbringung in Sonvilier eingewiesen worden. Nach einer gewissen Zeit sei die fürsorgerische Unterbringung aufgehoben worden, da A.________ freiwillig dort verblieben sei. Auf entsprechende Frage des Friedensgerichts erklärte H.________, es brauche für die Zukunft eine neue Lösung innerhalb des Kantons Freiburg. Er habe bereits zusammen mit A.________ im applico in Plaffeien geschnuppert und im Foyer St. Louis in Freiburg, sie habe sich aber bis jetzt geweigert, in diese Institutionen einzutreten.